Nicht immer gelingt es im ersten Anlauf, einen Schulabschluss zu erreichen.
Dafür können vielfältige Dinge und Themen Anlass bzw. Ursache sein.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 10. Klasse, mit der Sie direkt innerhalb eines Schuljahres den höchsten Abschluss Fachoberschulreife oder auch die erweiterte Berufsbildungsreife (wenn doch eine Minderleistung in einem Fach besteht) erwerben können, stehen im § 3 der Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung) vom 6. Juli 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. 09.2015.

In Absatz (1) heißt es :

„In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife kann aufgenommen werden, wer

1.            das 18. Lebensjahr erreicht hat,

2.            berufstätig ist oder mindestens sechs Monate berufstätig war und

3.            den Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Anerkannt werden Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu drei Monaten berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biografischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis nicht verbessern können, auf die Aufnahmevoraussetzungen in Nummer 2 verzichtet werden, solange dadurch die Ausrichtung eines auf Studierende mit Berufserfahrung zugeschnittenen Bildungsganges als solche nicht verändert wird.“

Sie müssen sich mit einer vollständigen Bewerbungsmappe (schriftlich oder per Mail) bei Frau Thea Sarich s.u. bewerben.
Besonders wichtig sind ein Zeugnis, das den bereits erworbenen Schul- oder/und Berufsabschluss belegt, und ein vollständiger/lückenloser tabellarischer Lebenslauf. 

 

Die Abschlüsse des Zweiten Bildungsweges sind in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Näheres erfahren Sie hier: 
 

Staatliches Schulamt Cottbus
z.H. Thea Sarich

Calauer Straße 71

03048 Cottbus


 Tel.:     0355 - 4866 101
 Fax:     0331 - 27548 4711
E-Mail: thea.sarich@schulaemter.brandenburg.de 
 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)